Allgemeine Geschäftsbedingungen
Über die Anmietung einer Ferienunterkunft
Vermieter:
Edler Wohnraum
Uwe Czyrnik
Kreuzstraße 20
04103 Leipzig
Deutschland
Tel.: +49 341 221 700 80
E-Mail: anfrage@edler-wohnraum.de
Website: www.edler-wohnraum.de
Umsatzsteuer-ID: DE369877858
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die AGB gelten für alle Leistungen, die über das eigene Buchungssystem auf www.edler-wohnraum.de, Partner und von uns beauftragte Vermittler (wie Online-Buchungsplattformen) gebucht wurden.
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, anerkannt und spätestens mit Unterschrift des Meldescheins bestätigt.
Erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung des Gastes keine Bestätigung, kommt kein Vertrag zustande.
Alle Ansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig innerhalb fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf berechtigtem Rücktritt von The Zipper beruhen.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierbei steht es dem Betrieb frei, für bestimme Termine branchenübliche Beschränkungen wie Mindestaufenthalte, Vorauszahlungen und Buchungsgarantien zu definieren.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anheben. Nicht enthalten und daher separat berechnet, werden ggf. lokale Abgaben wie z.B. City Tax und Kurtaxe, auch wenn diese nach dem Buchungsdatum anfallen.
Rechnungen werden auch nach dem 01.01.2025 digital im pdf-Format, nicht aber als E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU bzw. der europäischen Norm für elektronisch Rechnungsstellung EN-16931 ausgestellt. Es steht im freien Ermessen des Vermieters, die Rechnungsstellung innerhalb der gesetzlichen Übergangsfristen auf E-Rechnungen umzustellen.
Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung und Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Es steht dem Vermieter ferner frei, angegebene Kreditkarten umgehend auf ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung vorzunehmen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.
RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG), NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BEHERBERGUNGSBETRIEBS (NO SHOW)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat der Vermieter die Einnahmen aus der Weitervergabe der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Bei einer Verkürzung des Aufenthaltes, behält sich der Vermieter vor, die Rate entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen Übernachtungen anzupassen. Mögliche Mehrkosten sind zusätzlich zur vereinbarten Gebühr für die Stornierung zu zahlen.
RÜCKTRITT DES VERMIETERS
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Der Vermieter kann außerdem die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 30 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß 3. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer des Vermieters gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt, Pandemien oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden,
- ein Verstoß gegen oben genannte Unter- bzw. Weitervermietung vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden und des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE, -RÜCKGABE
Gebuchte Zimmer und Apartments stehen dem Gast ab der vereinbarten Uhrzeit des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte Zimmer und Apartments am Folgetag anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Apartments wie vereinbart geräumt zur Verfügung zu stellen. Bis 12:00 Uhr kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 50 EUR in Rechnung stellen, ab 12:00 Uhr 125 EUR, ab 15 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht frei, nachzuweisen, dass der Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so kann dies mit einer Gebühr von 250 EUR berechnet werden.
Sollte das Zimmer oder Apartment in herausragend schmutziger Verfassung zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr von 50 EUR pro angefangener Extrastunde Reinigung an.
In den Zimmern und Apartments ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Verstoß wird dem Gast eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 250 EUR in Rechnung gestellt. Sollten dem Vermieter weitere Schadenskosten (bspw. Feuerwehreinsatz, zerstörtes Mobiliar o.ä.) entstehen, werden diese dem Gast weiterbelastet.
Der Gast ist dazu verpflichtet, vorab online, spätestens jedoch bei Anreise in Form eines Meldescheins alle gemäß Bundesmeldegesetz relevanten persönlichen Daten wahrheitsgemäß mitzuteilen und auf Nachfrage nachzuweisen.
HAFTUNG
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder und Fahrräder und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Vermieter haftet für alle Schäden, die der Gast selbst, dessen Mitarbeiter oder seine Besucher am Inventar selbst schuldhaft verursacht hat. Entsprechende Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden, wobei es dem Vermieter freisteht, den Schadensersatz pauschal zu berechnen.
Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Der Vermieter verpflichtet sich nicht zur Aufbewahrung.
Soweit der Vermieter für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt dieser im Namen und auf Rechnung des Gastes; der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
Mit der Reservierung eines Apartments kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche des Gebäudes kostenfrei nutzen (z.B. Aufzug). In einem Falle der Nicht-Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Kosten für die Übernachtungsleistung. Die öffentlichen Bereiche gelten demzufolge nicht als Bestandteil des Leistungsumfangs.
PFLICHTEN DES GASTES
Der Gast ist verpflichtet, gesetzliche Meldebestimmungen persönlich zu erfüllen. Er ist ferner verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person in von uns vorgehaltenen Meldeformularen zu machen und sich auf Verlangen durch Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen. Dieser wird bspw. beim digitalen Check-in mittels Uploads eines Fotos des Ausweises abgefragt.
Die Belegung des Apartments mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Dies gilt insbesondere auch für die Gewährung von Übernachtungsmöglichkeiten an Dritte, auch wenn diese unentgeltlich erfolgt.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Der Gast ist nicht berechtigt, seinen Zugangscode an Dritte weiterzugeben. Er hat diesen sorgfältig vor Kenntnisnahme Dritter aufzubewahren und zu sichern.
Die Haltung von Tieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung in Textform. Hierfür können zusätzliche Kosten für beispielsweise Reinigung anfallen.
Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Apartmentbuchungen ist vor Vertragsende eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Der Vermieter berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
Der Vermieter ist berechtigt, die Zimmer sowie Apartments während des Aufenthalts des Gastes zu gewöhnlichen Tageszeiten zum Zwecke der Reinigung und Instandhaltung der Räumlichkeiten zu betreten.
Der Gast hat selbst zu prüfen, ob für den Aufenthalt des Gastes in einem Apartment eine einwohnermelderechtliche Pflicht zur Meldung besteht. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass – sofern der Gast für den Zeitraum des Aufenthaltes in einem Apartment eine einwohnermelderechtliche Anmeldung vornimmt – der Gast gegebenenfalls Gebühren, insbesondere Rundfunkgebühren für das Apartment gegenüber der erhebenden Stelle zu entrichten hat.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Die Unterknft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet sind und der Geschirrspüler eingeschaltet ist.
SCHLUSSBESTIMMUNG
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast oder Bucher sind unwirksam.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gäste oder Besucher des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn Gäste den Weisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vermieters keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste und Besucher belästigen oder gefährden.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig. ofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leipzig.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.